Archiv für 'Business' Kategorie

T-Home: Fastpath nach Tarifumstellung nicht mehr aktiv

Telekom und Fastpath-Probleme – kommt bekannt vor…

Seit Oktober 2009 gibt es offiziell kein Fastpath mehr. Dafür können Bestandskunden, die zum 01.10.2009 Fastpath aktiviert hatten und dieses aufgrund eines Tarifwechsels o.ä. (jedoch nicht nach Fastpath-Kündigung!) deaktiviert wurde, eine Fastpath ähnliche “low-interleaving” Funktion aktivieren lassen.

Weitere Informationen:
http://www.t-home.de/fastpath sowie http://serviceportal.telekom.de/fastpath

Update 02.02.10: Und es wird ein aktuelles ADSL2(+) Modem benötigt. Goodbye Teledat 300 LAN.

Coming up next

In den nächsten Tagen wird es wieder neue herausragende Veröffentlichungen geben. Darunter einen Produkttest einer LED Taschenlampe, den “IT-Psycho PDF Unlocker” sowie eine Betaversion der Eigenentwicklung “Basilisk® Remote Forensic” für USB-Flashdrives.

Stay tuned.

OpenLearn: Kostenloses Studienmaterial der Open University (Business School)

ou

Nun muss ich auch mal ein wenig Werbung für meine Universität machen. Diese hat nämlich ihr 40-jähriges Jubiläum. Und wem die ausgezeichneten Studiengänge der OU(BS) zu teuer sind, kann sich seit Oktober 2006 autodidaktisch mit einer Selektion von gekürzten Originalmaterialien fortbilden. Die angegebene Durcharbeitungsdauer reicht von einer Stunde (“Studying Darwin“) bis zu 55 Stunden (“An introduction to information security“).

Zur Auswahl stehen folgende Bereiche:

  • Arts and History
  • Business and Management
  • Education
  • Health and Lifestyle
  • IT and Computing
  • Law
  • Mathematics and Statistics
  • Modern Languages
  • Science and Nature
  • Society
  • Study Skills
  • Technology

Weiterhin wurden ab Ende 2007 auch Diskussionsforen (“Learning Clubs”) eingerichtet. Ja, ich war schon länger nicht mehr auf der Seite…  Habe ganz offensichtlich einiges verpasst. ;-) Ganz besonders gut finde ich die RSS-Feeds der Kurse. Ideal für unterwegs! Tipp: Es gibt auch Bereichs-Feeds (s.o.) und sogar einen Monster-Feed mit allen Kursen! Uff…

Links:

logiprint-Visitenkarten

[Trigami-Anzeige]

logiprint

Letzte Woche: Keine Visitenkarten mehr übrig. Mit Google gesucht, zwei Anbieter gefunden. Für logiprint entschieden:

logiprint ist die zweitgrößte Internetdruckerei Europas wo die verschiedensten Druckprodukte über das Internet angeboten werden. Das Spezialgebiet von logiprint.com sind Visitenkarten. logiprint produziert täglich mehrere tausend Visitenkarten für Kunden aus ganz Europa. Im Übrigen ganz ohne Werbehinweis und professionell in Offsetqualität gedruckt.

Neues Visitenkartendesign erstellt. Hochgeladen. Bestellt. Einen Tag später ist die Lieferung bei mir angekommen. Habe die DPD-Trackingnummer garnicht benötigt. So gefällt mir das. Sehr gut!

Neben dem traditionellen Offsetdruck auf Heidelberger Druckmaschinen setzt logiprint im digitalen Offsetdruck auf hochwertige Digitaldruckmaschinen von HP Indigo. Mit dem digitalen Offsetdruck personalisieren wir Ihre Visitenkarten, Einladungskarten oder auch Ihre Mailings.

Die Qualität ist tatsächlich einwandfrei. Der Offsetdruck meines Designs (4/0-farbig) ist scharf und kontrastreich. Der Schnitt ist sauber und das von mir gewählte Papier entspricht meinen Vorstellungen in Gewicht und Struktur (280g/m², Invercote, beidseitig gestrichen). Ich teste meine Visitenkarten gerne auf deren Quillfaktor bei Feuchtigkeit (es  laufen viele Menschen mit Handschweißproblemen da draußen rum) und bin sehr zufrieden. Das Papier quillt nicht und wird auch nicht weich.

Kundenservice wird bei logiprint ganz groß geschrieben. Als einer der Marktführer bei den europäischen Internetdruckereien beschäftigt logiprint europaweit kompetente Mitarbeiter im Kundenservice.

Schade, habe den Kundenservice nicht testen müssen; es hat ja alles sofort geklappt. Werde mein Briefpapier dort ebenfalls ordern.

“Datenschutz PRAXIS” sieht das Fernmeldegeheimnis zu Unrecht schwinden

Anlass ist der BGH Beschluss vom 31.03.2009 bez. der in einem Strafverfahren angeordneten Herausgabe von E-Mails eines E-Mail-Providers.

Legt man die genannten Urteile [des BGH und drei ähnliche des BVerfG aus dem Newsletter] zugrunde, kann von einer Verletzung des Fernmeldegeheimnisses keine Rede sein, wenn der Arbeitgeber Mails auf dem PC seines Arbeitnehmers durchsieht und öffnet.
(Dr. Ehrmann, Eugen; am 09.06.2009, http://www.datenschutz-praxis.de/fachwissen/fachartikel/fernmeldegeheimnis-gilt-nicht-fur-gespeicherte-mails/)

Ich sehe keine Belege für die Aussage von Dr. Ehrmann. Der BGH zielt auf die Nichtanwendung des §100a StPO durch verneinen eines stattfindenden Telekommunikationsvorgangs. Dementsprechend findet auch keine Überwachung einer Echtzeitkommunikation statt, sondern es handelt sich um eine Beschlagnahme, wie der BGH ganz deutlich klarstellt:

Vielmehr ist die Beschlagnahme von E-Mails bei einem E-Mail-Provider, welche dort bis zu einem ersten oder weiteren Aufruf abgespeichert sind, auch unter Berücksichtigung des heutigen Kommunikationsverhaltens in jeder Hinsicht vergleichbar mit der Beschlagnahme anderer Mitteilungen, welche sich zumindest vorübergehend bei einem Post- oder Telekommunikationsdiensteleister befinden, bspw. von Telegrammen, welche gleichfalls auf dem Telekommunikationsweg dorthin übermittelt wurden.

Weiterhin:

Daher können beim Provider gespeicherte, eingegangene oder zwischengespeicherte, E-Mails – auch ohne spezifische gesetzliche Regelung - jedenfalls unter den Voraussetzungen des § 99 StPO beschlagnahmt werden.

Ich kann nicht einmal mit viel Phantasie die Ängste von Dr. Ehrmann über einen vermeintlichen Schwund des Fernmeldegeheimnisses (§ 206 StGB) im Arbeitsverhältnis mit erlaubter oder geduldeter privater E-Mail und Internet-Nutzung (Anm: erst hierdurch kann der Arbeitgeber ein TK-Dienstleister werden) nachvollziehen. Der Arbeitgeber musste m.E. sogar bereits vor besagtem BGH-Beschluss nach § 99 StPO die E-Mails im Strafverfahren erbringen oder an der Erbringung mitwirken. Ein eigenständiger Anspruch des Arbeitgebers auf Beschlagnahme der privaten Mitarbeiterkommunikation entsteht durch den BGH-Beschluss noch längst nicht. Siehe hierzu auch § 98 StPO).

Die unberechtigte Einsichtnahme bleibt nach meiner Einschätzung weiterhin eindeutig Strafbewehrt nach § 206 StGB.

Nadia Weltenberg alias Ursula Schmidt(-Stafford)

E-Mail an mich:

From......: Nadia Weltenberg
Email.....: nadiaweltenberg@googlemail.com
Url.......: 

Sehr geehrter Herr Geisler

ich betreibe den Blog internet-modell.de  und möchte meinen Lesern öfters mal einen besonderen
„Leckerbissen“ präsentieren – sprich: interessante Erfahrungsberichte und Interviews. Mir
gefällt Ihr Blog inhaltlich sehr gut. Hätten Sie Lust, sich für ein kurzes schriftliches
Interview zur Verfügung zu stellen? Die ganze Sache dürfte nicht länger als 10 Minuten in
Anspruch nehmen. Für Sie wäre das eine günstige Gelegenheit, den ein oder anderen neuen Leser
für Ihr Blog zu gewinnen ;-)

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir die unten aufgeführten 5 Fragen kurz und knackig
beantworten:

Frage 1
Stellen Sie Ihr Blog bitte kurz vor!

Frage 2
Wie haben Sie mit Ihrem Blog angefangen?

Frage 3
Welche technischen Hilfsmittel benutzen Sie?

Frage 4
Welche Themen interessieren Ihre Benutzer am meisten?

Frage 5
Welche Ziele haben Sie sich in Bezug auf Ihr Blog gesetzt und sind diese erreicht worden?

Bitte schicken Sie mir noch ein Bild von sich oder Ihrer Internetpräsenz/Blog/Firma mit!

Ich bedanke mich für Ihre Mühe! So bald wie möglich werde ich Ihnen die URL zu diesem Blog-
Beitrag zukommen lassen und würde mich über eine Erwähnung des Artikels Ihrerseits sehr
freuen! 

Mit freundlichen Grüßen,
Nadia Weltenberg

Ich mag es nicht, wenn man mich mit Backlink-Spam veralbern versucht.

Im Folgenden eine Auflistung der durch diese Person zum SEO-Spammen verwendeten Domains:

  • internet-modell.de
  • der-praktische-ratgeber.de
  • finanzen-aktuell.com
  • startup-und-kmu.de
  • 123tauchen.de
  • kreditbörse.de
  • easy2business.com
  • clever-geld-sparen.com
  • kredite-online.info

Die Domains sind allesamt auf eine “Ursula Schmidt-Stafford” aus Stuttgart bei den NICs registriert. Eine O2-Mobilrufnummer (0179) konnte von mir ebenfalls ausfindig gemacht werden. Im Impressum werden im Wechsel “Ursula Schmidt” und “Penka Ivanova Dimitrova” aus Bulgarien genannt.

Fazit:
Sollten Sie die o.g. Interviewanfrage erhalten: Antworten Sie nicht. Sie verlieren nur Reputation und verschlechtern Ihr Suchmaschinen-Ranking.

Achja, Maxdata…

Ist ja mittlerweile bekannt, dass Maxdata insolvent ist. Sicher nicht unbedeutend war die gelegentlich zweifelhafte Qualität der BTO Rechner, wie das soeben wiedergefundene Bild aus dem Jahr 2005 zeigt. Der “Made in China”-Aufkleber ist übrigens nicht gemeint.

Gute Reaktionszeit

Knapp 20 Minuten. Respekt!

Betreff: RE: Virus [KLAN-16861240]
Datum: Sun, 16 Nov 2008 02:38:42 +0300
Von: newvirus@kaspersky.com

Hello,

vtulllif.dll.vir – Trojan.Win32.Monder.yta

New malicious software was found in this file. It’s detection will be included in the next update. Thank you for your help.

> Betreff: Virus
> Datum: Son, 16 Nov 2008 00:16:38 +0100
> An: newvirus@kaspersky.com
> Anhang: “vtulllif.dll.vir”
>
> Currently undetected.
>
> Regards
>

Unmöglicher Telekom-Umzugsservice

Wohnungswechsel sind anstrengend. Insbesondere sobald man den “Umzugsservice” der Telekom (und deren anhängige Unternehmen wie T-Mobile, T-Com, T-Home, und T-Hastenichgesehn) beantragt. Es werden dann für den Kunden zeitsparende Dinge erledigt, sofern man eine Vorlaufzeit vor dem eigentlichen Umzug einplant. Bei mir waren es sechs Wochen:

  • die Auftragsbestätigung des Umzugsservice wird zwei Wochen nach dem Umzugstermin (acht Wochen nach Auftragseingang) an die alte Adresse gesendet,
  • die aktuellen Rechnungen werden ebenfalls dorthin gesendet,
  • T-Mobile weiß nichts von der neuen Anschrift,
  • Fastpath wird zum “Slowpath”; Techniker kann keinen Fehler finden und behauptet allerhand Unverschämtes (MTU des Routers falsch, Linux ist schuld, Störung auf der Leitung – obwohl die Prüfung negativ ausfiel, Nachbar ist schuld, WLAN stört das Kupferkabel, …). Abgerechnet wird dennoch. Nach telefonischer Kündigung der “Fastpath”-Funktion und anschließender Neubeauftragung im Kundeninterface funktioniert es einwandfrei,
  • “Ständige ausgehende Rufnummernübermittlungsunterdrückung” (CLIR3) wurde ohne Auftrag eingeschaltet. Nach telefonischer Beschwerde und zwei Wochen Wartezeit teilt der Hotliner auf Anfrage mit, dass einer seiner Kollegen eine neue Beauftragung für eine “ständige  eingehende Rufnummernübermittlungsunterdrückung” (sic!) eingetragen hätte. Super.

Immerhin nur vier Stunden mit diversen Hotlines telefoniert. Aber andere Provider können es dann doch leider auch nicht besser.

Krawattenknoten

Ich habe so meine Probleme die schematischen Darstellungen und Anleitungen des Bindens einer Krawatte korrekt nachzuvollziehen. Vermutlich bin ich mit diesem Defizit nicht allein. Daher sei heute kurz diese Seite vorgestellt. Zu jedem Knoten ein Video. Nun befindet sich mehr als nur der Four-in-Hand in meinem Repertoire. :-) Meinen Dank an Jae.

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