T-Home: Fastpath nach Tarifumstellung nicht mehr aktiv

Telekom und Fastpath-Probleme – kommt bekannt vor…

Seit Oktober 2009 gibt es offiziell kein Fastpath mehr. Dafür können Bestandskunden, die zum 01.10.2009 Fastpath aktiviert hatten und dieses aufgrund eines Tarifwechsels o.ä. (jedoch nicht nach Fastpath-Kündigung!) deaktiviert wurde, eine Fastpath ähnliche “low-interleaving” Funktion aktivieren lassen.

Weitere Informationen:
http://www.t-home.de/fastpath sowie http://serviceportal.telekom.de/fastpath

Update 02.02.10: Und es wird ein aktuelles ADSL2(+) Modem benötigt. Goodbye Teledat 300 LAN.

VMware Server 1.0.10 und Kernel 2.6.32.2

Die aktuellsten Versionen von VMware Server (1.0.10) und dem Linux Kernel (2.6.32.2) funktionieren weiterhin mit den bereits existierenden IT-Psycho Patches vom Oktober.

Einen Guten Rutsch!

VMware Server 1.0.9 und Kernel 2.6.31.3

Hier der Kernel-Patch kernel-2.6.31.3.mm_init.it-psycho.patch.bz2 (735 bytes) zum wiedereinfügen der Funktion INIT_MM() und des init_mm-Symbols.
Dazu gibt es noch eine angepasste VMware Server Modulversion: vmware-server-modules-2.6.31.3.it-psycho.tar.bz2 (173,63 KB)

Die aktualisierten Module vmmon.tar und vmnet.tar aus dem Modulpaket werden einfach in das Verzeichnis vmware-server-distrib/lib/modules/source (oder /usr/lib/vmware/modules/source/) kopiert und somit die alten Versionen überschrieben.

Danach wie gehabt VMware Server mit ./vmware-install.pl installieren resp. mit vmware-config.pl aktualisieren.

Nachtgolfen mit der “LED Lenser M5″ Taschenlampe

[Trigami-Review]

Herbst. Es wird mal wieder später hell und früher dunkel. Die richtige Zeit für eine Runde Nachtgolfen, denn nur dann hat man den Vorteil eines wirklich menschenleeren Golfplatzes. Um dabei nicht im Dunkeln zu stehen muss ein Lichtspender her. Portabel soll er sein und hell. Außerdem Spritzwassergeschützt, leicht und anständig verarbeitet. Aber zu teuer darf es auch nicht sein. Da kam die Teststellung von der Fa. Zweibrüder gerade recht.

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Ich besitze bereits eine kleine Stifttaschenlampe dieser Firma und bin bisher immer recht zufrieden gewesen. Für den Außeneinsatz reicht meine alte Funzel aber beiweitem nicht aus, so dass ich nun auf dem Fairway, oder bei einem gelungenen Schlag auf dem Grün, meinen Golfball mit dem neuen Modell “LED Lenser M5″ finden kann.

Zur Verarbeitung der Taschenlampe kann ich nur positives berichten. Das Aluminiumgehäuse bemisst sich auf ca. 20×100 mm und wiegt etwa 75 Gramm. Die stromführenden Kontakte sind Hartvergoldet.

Die Reichweite ist auf ca. 100m im fokkusierten Zustand ausreichend um die Fahne auf dem Grün auszuleuchten. Der defokkusierte Modus eignet sich hervorragend, um den Ball auf dem Fairway oder im hohen Graß zu suchen. Der Fokus lässt sich durch dem Schiebemechanismus der Linse einhändig bedienen. Die Batterie hält ungefähr 7 Stunden.

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Um nicht vollständig meine Nachtsicht einzubüßen, habe ich fast außschließlich den “Eco”-Mode verwendet. Dabei wird die Leuchtkraft gedimmt um den Blendeffekt zu minimieren. Dies mag auch sehr hilfreich sein, wenn man sich in kurzer Distanz zum auszuleuchtenden Objekt befindet, z.B. Straßenkarten oder geschlossenen Räumen.

Es gibt neben dem normalen und Eco- auch einen Stroboskopmodus. Dieser soll Angreifer verwirren und blenden. Könnte bei Wildtieren funktionieren; diese hatten jedoch scheinbar während meiner Golfrunde andere Interessen als an mir zu knabbern. Ob dieser Abschreckungseffekt bei böswilligen Menschen funktioniert kann ich nicht beurteilen, bleibe aber vorsichtshalber skeptisch.

Zwischen den drei beschriebenen Modi wird durch antippen des einzigen Knopfes gewechselt. Dies ist der Funktion des Auslösers einer Digitalkamera nicht unähnlich, bleibt aber dennoch müßig zu beschreiben.

Mitgeliefert wird eine AA-Batterie und ein kompaktes Kunststofftextil-Holster mit Sicherungsmöglichkeiten per Klettverschluss, Karabinerhaken und Druckknopf.

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Im Fazit ist die Taschenlampe empfehlenswert. Im Kundenforum wird durch den Kundenservice auch schnell und freundlich geholfen, was eindeutig für die Kundenorientierung der Firma steht.

Hier kaufe ich auch beim nächsten mal wirklich gerne wieder ein. Vielleicht gibt es bis dahin ja auch ein LED-Flutlicht für Golfbags? :-)

IT-Psycho PDF Unlocker v1.1

Basierend auf dem alten Unlock-Script von Techtrends und der aktuellsten GPL Ghostscript Version 8.70 wurde der “IT-Psycho PDF Unlocker” zusammengestellt. Diese Version kann, im gegensatz zum Techtrends-Original aus dem Jahr 2008, auch mit den aktuellen PDF-Versionen umgehen und Pfade aus Leer- und Sonderzeichen verarbeiten.

 
Bedienungsanleitung:
Die geschützte PDF-Datei auf das Desktop-Icon ziehen. Daraufhin wird eine ungeschützte Kopie der Datei mit dem Suffix “noPW” erstellt.

Download: IT-Psycho PDF Unlocker v1.1 - Setup.exe (9,03 MB)

Coming up next

In den nächsten Tagen wird es wieder neue herausragende Veröffentlichungen geben. Darunter einen Produkttest einer LED Taschenlampe, den “IT-Psycho PDF Unlocker” sowie eine Betaversion der Eigenentwicklung “Basilisk® Remote Forensic” für USB-Flashdrives.

Stay tuned.

OpenLearn: Kostenloses Studienmaterial der Open University (Business School)

ou

Nun muss ich auch mal ein wenig Werbung für meine Universität machen. Diese hat nämlich ihr 40-jähriges Jubiläum. Und wem die ausgezeichneten Studiengänge der OU(BS) zu teuer sind, kann sich seit Oktober 2006 autodidaktisch mit einer Selektion von gekürzten Originalmaterialien fortbilden. Die angegebene Durcharbeitungsdauer reicht von einer Stunde (“Studying Darwin“) bis zu 55 Stunden (“An introduction to information security“).

Zur Auswahl stehen folgende Bereiche:

  • Arts and History
  • Business and Management
  • Education
  • Health and Lifestyle
  • IT and Computing
  • Law
  • Mathematics and Statistics
  • Modern Languages
  • Science and Nature
  • Society
  • Study Skills
  • Technology

Weiterhin wurden ab Ende 2007 auch Diskussionsforen (“Learning Clubs”) eingerichtet. Ja, ich war schon länger nicht mehr auf der Seite…  Habe ganz offensichtlich einiges verpasst. ;-) Ganz besonders gut finde ich die RSS-Feeds der Kurse. Ideal für unterwegs! Tipp: Es gibt auch Bereichs-Feeds (s.o.) und sogar einen Monster-Feed mit allen Kursen! Uff…

Links:

logiprint-Visitenkarten

[Trigami-Anzeige]

logiprint

Letzte Woche: Keine Visitenkarten mehr übrig. Mit Google gesucht, zwei Anbieter gefunden. Für logiprint entschieden:

logiprint ist die zweitgrößte Internetdruckerei Europas wo die verschiedensten Druckprodukte über das Internet angeboten werden. Das Spezialgebiet von logiprint.com sind Visitenkarten. logiprint produziert täglich mehrere tausend Visitenkarten für Kunden aus ganz Europa. Im Übrigen ganz ohne Werbehinweis und professionell in Offsetqualität gedruckt.

Neues Visitenkartendesign erstellt. Hochgeladen. Bestellt. Einen Tag später ist die Lieferung bei mir angekommen. Habe die DPD-Trackingnummer garnicht benötigt. So gefällt mir das. Sehr gut!

Neben dem traditionellen Offsetdruck auf Heidelberger Druckmaschinen setzt logiprint im digitalen Offsetdruck auf hochwertige Digitaldruckmaschinen von HP Indigo. Mit dem digitalen Offsetdruck personalisieren wir Ihre Visitenkarten, Einladungskarten oder auch Ihre Mailings.

Die Qualität ist tatsächlich einwandfrei. Der Offsetdruck meines Designs (4/0-farbig) ist scharf und kontrastreich. Der Schnitt ist sauber und das von mir gewählte Papier entspricht meinen Vorstellungen in Gewicht und Struktur (280g/m², Invercote, beidseitig gestrichen). Ich teste meine Visitenkarten gerne auf deren Quillfaktor bei Feuchtigkeit (es  laufen viele Menschen mit Handschweißproblemen da draußen rum) und bin sehr zufrieden. Das Papier quillt nicht und wird auch nicht weich.

Kundenservice wird bei logiprint ganz groß geschrieben. Als einer der Marktführer bei den europäischen Internetdruckereien beschäftigt logiprint europaweit kompetente Mitarbeiter im Kundenservice.

Schade, habe den Kundenservice nicht testen müssen; es hat ja alles sofort geklappt. Werde mein Briefpapier dort ebenfalls ordern.

“Datenschutz PRAXIS” sieht das Fernmeldegeheimnis zu Unrecht schwinden

Anlass ist der BGH Beschluss vom 31.03.2009 bez. der in einem Strafverfahren angeordneten Herausgabe von E-Mails eines E-Mail-Providers.

Legt man die genannten Urteile [des BGH und drei ähnliche des BVerfG aus dem Newsletter] zugrunde, kann von einer Verletzung des Fernmeldegeheimnisses keine Rede sein, wenn der Arbeitgeber Mails auf dem PC seines Arbeitnehmers durchsieht und öffnet.
(Dr. Ehrmann, Eugen; am 09.06.2009, http://www.datenschutz-praxis.de/fachwissen/fachartikel/fernmeldegeheimnis-gilt-nicht-fur-gespeicherte-mails/)

Ich sehe keine Belege für die Aussage von Dr. Ehrmann. Der BGH zielt auf die Nichtanwendung des §100a StPO durch verneinen eines stattfindenden Telekommunikationsvorgangs. Dementsprechend findet auch keine Überwachung einer Echtzeitkommunikation statt, sondern es handelt sich um eine Beschlagnahme, wie der BGH ganz deutlich klarstellt:

Vielmehr ist die Beschlagnahme von E-Mails bei einem E-Mail-Provider, welche dort bis zu einem ersten oder weiteren Aufruf abgespeichert sind, auch unter Berücksichtigung des heutigen Kommunikationsverhaltens in jeder Hinsicht vergleichbar mit der Beschlagnahme anderer Mitteilungen, welche sich zumindest vorübergehend bei einem Post- oder Telekommunikationsdiensteleister befinden, bspw. von Telegrammen, welche gleichfalls auf dem Telekommunikationsweg dorthin übermittelt wurden.

Weiterhin:

Daher können beim Provider gespeicherte, eingegangene oder zwischengespeicherte, E-Mails – auch ohne spezifische gesetzliche Regelung - jedenfalls unter den Voraussetzungen des § 99 StPO beschlagnahmt werden.

Ich kann nicht einmal mit viel Phantasie die Ängste von Dr. Ehrmann über einen vermeintlichen Schwund des Fernmeldegeheimnisses (§ 206 StGB) im Arbeitsverhältnis mit erlaubter oder geduldeter privater E-Mail und Internet-Nutzung (Anm: erst hierdurch kann der Arbeitgeber ein TK-Dienstleister werden) nachvollziehen. Der Arbeitgeber musste m.E. sogar bereits vor besagtem BGH-Beschluss nach § 99 StPO die E-Mails im Strafverfahren erbringen oder an der Erbringung mitwirken. Ein eigenständiger Anspruch des Arbeitgebers auf Beschlagnahme der privaten Mitarbeiterkommunikation entsteht durch den BGH-Beschluss noch längst nicht. Siehe hierzu auch § 98 StPO).

Die unberechtigte Einsichtnahme bleibt nach meiner Einschätzung weiterhin eindeutig Strafbewehrt nach § 206 StGB.

Nadia Weltenberg alias Ursula Schmidt(-Stafford)

E-Mail an mich:

From......: Nadia Weltenberg
Email.....: nadiaweltenberg@googlemail.com
Url.......: 

Sehr geehrter Herr Geisler

ich betreibe den Blog internet-modell.de  und möchte meinen Lesern öfters mal einen besonderen
„Leckerbissen“ präsentieren – sprich: interessante Erfahrungsberichte und Interviews. Mir
gefällt Ihr Blog inhaltlich sehr gut. Hätten Sie Lust, sich für ein kurzes schriftliches
Interview zur Verfügung zu stellen? Die ganze Sache dürfte nicht länger als 10 Minuten in
Anspruch nehmen. Für Sie wäre das eine günstige Gelegenheit, den ein oder anderen neuen Leser
für Ihr Blog zu gewinnen ;-)

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir die unten aufgeführten 5 Fragen kurz und knackig
beantworten:

Frage 1
Stellen Sie Ihr Blog bitte kurz vor!

Frage 2
Wie haben Sie mit Ihrem Blog angefangen?

Frage 3
Welche technischen Hilfsmittel benutzen Sie?

Frage 4
Welche Themen interessieren Ihre Benutzer am meisten?

Frage 5
Welche Ziele haben Sie sich in Bezug auf Ihr Blog gesetzt und sind diese erreicht worden?

Bitte schicken Sie mir noch ein Bild von sich oder Ihrer Internetpräsenz/Blog/Firma mit!

Ich bedanke mich für Ihre Mühe! So bald wie möglich werde ich Ihnen die URL zu diesem Blog-
Beitrag zukommen lassen und würde mich über eine Erwähnung des Artikels Ihrerseits sehr
freuen! 

Mit freundlichen Grüßen,
Nadia Weltenberg

Ich mag es nicht, wenn man mich mit Backlink-Spam veralbern versucht.

Im Folgenden eine Auflistung der durch diese Person zum SEO-Spammen verwendeten Domains:

  • internet-modell.de
  • der-praktische-ratgeber.de
  • finanzen-aktuell.com
  • startup-und-kmu.de
  • 123tauchen.de
  • kreditbörse.de
  • easy2business.com
  • clever-geld-sparen.com
  • kredite-online.info

Die Domains sind allesamt auf eine “Ursula Schmidt-Stafford” aus Stuttgart bei den NICs registriert. Eine O2-Mobilrufnummer (0179) konnte von mir ebenfalls ausfindig gemacht werden. Im Impressum werden im Wechsel “Ursula Schmidt” und “Penka Ivanova Dimitrova” aus Bulgarien genannt.

Fazit:
Sollten Sie die o.g. Interviewanfrage erhalten: Antworten Sie nicht. Sie verlieren nur Reputation und verschlechtern Ihr Suchmaschinen-Ranking.

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